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HAUS-UND PLATZORDNUNG 

Geltungsdauer: Am Veranstaltungstag von 12:00 Uhr – Sonntag, 12:00 Uhr 


Die Bezeichnung Karteninhaber/Besucher/Gast bezieht sich auf Personen beider Geschlechter. 

 

1. Durch den Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Karteninhaber der Hausordnung/dem Hausrecht des Veranstalters. Das Hausrecht umfasst das gesamte Veranstaltungsgelände sowie alle Freiflächen, inklusive Parkplatz im Gemeindegebiet von Baumgarten. 


2. Gegen die Entrichtung des Eintrittsgeldes erhält der Besucher ein Handgelenksband, welches er für den gesamten Zeitraum der Veranstaltung am Veranstaltungsgelände sichtbar zu tragen hat. Personen ohne Handgelenksband werden vom Gelände verwiesen. Der Veranstalter behält sich vor, diesen Personen nach Entrichtung des Eintrittsgeldes den Zutritt zu gestatten. 

 

3. Der Eintritt ist erst ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gestattet. Über Aufforderung ist ein gültiger Lichtbildausweis vorzuzeigen. 

 

4. Nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert das Handgelenksband seine Gültigkeit. Ein kostenloser Wiedereintritt ist nur nach vorher angebrachtem und gültigem Stempel des Sicherheitsdienstes/des Sicherheitspersonales möglich. 

 

5. Das Mitbringen von Getränken und deren Verzehr ist nicht gestattet. Getränke, die beim Sicherheitscheck aufgefunden werden, sind zu entsorgen. 

 

6. Jede Person, die das Veranstaltungsgelände sowie alle Freiflächen im Gemeindegebiet von Baumgarten betreten möchte, erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sie sich einer eventuellen Kontrolle (insbesondere Durchsuchung der Bekleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse) durch das Personal des Veranstalters oder den Sicherheitsdienst/des Sicherheitspersonals unterzieht; dabei ist den Anweisungen des Sicherheitsdienstes bzw. personales und des Personals des Veranstalters uneingeschränkt Folge zu leisten, widrigenfalls der Zutritt verwehrt wird. 

 

7. Der eingesetzte Sicherheitsdienst und das Personal des Veranstalters ist berechtigt, Personen darauf hin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol-, Suchtmittel-bzw. Drogenkonsum oder wegen Mitführung von Waffen oder gefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Den Anweisungen des Personals, insbesondere der Geschäftsleitung und des Sicherheitspersonals ist Folge zu leisten. Das Sicherheitspersonal und das Personal des Veranstalters sind berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, den Zutritt zum Gelände zu verweigern. Dies gilt auch für Personen, die ihre Zustimmung zur Durchsuchung ihrer Bekleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse verweigern. Das Sicherheitspersonal und das Personal des Veranstalters ist weiters berechtigt, diejenigen Gegenstände, die nicht im Einklang mit der gegenständlichen Haus-und Platzordnung stehen, abzunehmen und ersatzlos einzuziehen. Verbotene Gegenstände, also jene Gegenstände, die nicht der Hausordnung entsprechen, sind ausnahmslos beim Eingang dem Personal des Veranstalters oder dem Sicherheitspersonal zu übergeben. 

 

8. Stark alkoholisierten und randalierenden Personen wird der Einlass verweigert. Der übermäßige Konsum von Alkohol auf dem Veranstaltungsgelände (inklusive Parkflächen) ist untersagt. Der Veranstalter behält sich vor, stark alkoholisierte Personen des Veranstaltungsgeländes zu verweisen. 

 

9. Im Falle eines Verweises oder der Verweigerung des Zutrittes stehen dem Besucher/Gast keinerlei Forderungen oder Ersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter oder sonstige dem Veranstalter

nahestehenden Personen zu. 

 

10. Eine Rückerstattung von Eintrittsgeldern erfolgt ausschließlich bei der völligen Absage der Veranstaltung; in allen anderen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittsgeldes. Sollte die Veranstaltung auf ein späteres Datum verschoben werden, entstehen daraus keinerlei Forderungen oder Ersatzansprüche des

Besuchers gegenüber dem Veranstalter. Im Falle einer Absage der Veranstaltung, Verschiebung, von Programmänderungen etc. werden keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel) ersetzt. 

 

11. Abfälle sind ausschließlich in die hierfür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen. 

 

12. Alle Not-, Flucht-und Rettungswege sind frei zu halten. 

 

13. Das Mitführen von Waffen oder Gegenständen, die die Sicherheit der Gäste oder des Personals gefährden, sind verboten. Handlungen, die den reibungslosen, friedlichen Ablauf der Veranstaltung stören (insbesondere Belästigung bzw. tätliche Angriffe auf Gäste oder Personal) werden zur Anzeige gebracht und mit Hausverbot geahndet. 

 

14. Alle Personen, die das Gelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden. Weiters haben sie sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Zäunen, Einrichtungen oder sonstigen Gegenständen kommt. 

 

15. Die Mitnahme von Tieren ist untersagt. 

 

16. Mutwillige Zerstörungen von Gegenständen im Innen-und Außenbereich werden zur Anzeige gebracht. 

17. „Parkplatzpartys“ sind aus umweltrechtlichen und -technischen Gründen nicht gestattet und zu unterlassen. Bei Nichteinhaltung erfolgt das Einschreiten des Sicherheitsdienstes bzw. der Exekutive. 

 

18. Das Anbringen an Zäunen, die Verteilung und sonstige Weitergabe von Drucksorten, Werbematerialien, Plakaten und/oder Wegwerfprodukten ist ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters untersagt. Im Falle des Zuwiderhandelns ist der Veranstalter berechtigt, die für die Beseitigung entstehenden Reinigungskosten vom Verursacher und auch von jener Person, in wessen Interesse die Werbung oder die durchgeführte Maßnahme erfolgt, in Rechnung zu stellen. Dieses Verbot bezieht sich auf das gesamte Gelände, die Parkflächen und den Weg zwischen Parkplatz und Gelände. 

19. Das Umgehen von Absperrungen im Veranstaltungsgeländes und außerhalb desselben des ist strikt untersagt. 

 

20. Das Betreten von abgesperrten Bereichen (z.B. Bühne, „GoGo-Podeste“, Sprungturm, Aggregat, Barbereich, etc.) ist strikt untersagt. Schadensfälle, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung und der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch Unfallverhütungsvorschriften, entstehen, sind keinesfalls vom Veranstalter zu vertreten und haftet diesfalls der Besucher/Gast persönlich. 

 

21. Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen-und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht. Dies gilt auch für Diebstähle. Der Veranstalter übernimmt keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Haftungen für Unfälle und/oder sonstige Schäden jeglicher Art, die Besucher der Veranstaltung oder der Freiflächen, inklusive des Parkplatzes, betreffen. Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr der Schädigung des Gehörs bestehen. Der Veranstalter nimmt für allfällig auftretende Schäden keine Haftung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich beim Veranstaltungsgelände um ein großteils naturbelassenes 
Gelände handelt. Es ist daher darauf zu achten, dass es Unebenheiten, Böschungen und teilweise Bereiche mit unterschiedlichen Beleuchtungsverhältnissen geben kann. Weiters wird darauf hingewiesen, dass sich im Veranstaltungsgelände das vormalige Schwimmbad befindet und im Nahebereich des Schwimmbades, insbesondere beim Eingangsbereich (Stufen) erhöhte Vorsicht geboten ist. 

 

22. Im Falle des Auftretens eines Unwetters haben alle Besucher eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Insbesondere kann der Aufenthalt unter Bäumen sowie der Aufenthalt im Nahebereich von Gewässern und in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten eine Gefährdung darstellen. Diesbezügliche Hinweise (Anweisungen durch Sicherheitspersonal, Personal des Veranstalters etc.) sind unbedingt zu beachten. 

 

23. Im Gefahrenfall müssen umgehend der Sicherheitsdienst/das Sicherheitspersonal oder die Einsatzkräfte informiert werden. 

 

24. Es wird während der gesamten Veranstaltung vom Veranstalter Foto-, Ton-und Filmmaterial angefertigt. Dem Besucher wird hiermit bekannt gegeben, dass der Veranstalter während der gesamten Dauer dieser Veranstaltung Foto-, Ton-und Filmmaterial anfertigt bzw. von Dritten anfertigen lässt. Die Besucher willigen beim Betreten des Geländes in die uneingeschränkte Herstellung, Vervielfältigung und Veröffentlichung des im Rahmen dieser Veranstaltung entstehenden Bild-und Tonmaterials in jeder Art Medium durch den Veranstalter oder durch Dritte, soweit die Veröffentlichung im Zusammenhang mit der Veranstaltung steht, ein. 

 

25. Jedes Zuwiderhandeln gegen diese Haus-und Platzordnung kann mit einem Verweis vom Gelände geahndet werden. Allfälliges (verwaltungs-) strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht. Zu diesem Zweck ist der Sicherheitsdienst/das Sicherheitspersonal berechtigt, die persönlichen Daten zuwiderhandelnder Personen aufzunehmen. 

 

26. Allfälligen Anordnungen des Sicherheitspersonals, dem Personal des Veranstalters, der Exekutive, der Feuerwehr und Organen der Gemeinde Baumgarten (des Grundeigentümers) hat der Besucher umgehend Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann die betreffende Person vom Gelände verwiesen werden. 


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